Dies ist die FAQ-Abschnittsfrage.
Dieser Abschnitt enthält Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Benutzern helfen, die benötigten Informationen schnell und einfach zu finden.
Private Krankenkassen, die Beihilfe und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten der osteopathischen Behandlung in den meisten Fällen anteilig. Seit 2012 übernehmen auch viele gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten anteilig. Einige Kassen setzen ein Rezept für eine osteopathische Behandlung voraus. Erkunden Sie sich daher bitte vor Ihrer ersten Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Erstattungsmöglichkeiten und den jeweiligen Voraussetzungen. Hier finden Sie eine übersichtliche Liste der Krankenkassen, welche die osteopathische Behandlung bezuschussen.(https://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html)
Sie haben bei uns die Möglichkeit den Betrag direkt im Anschluss an den Termin bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Nein, in Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Osteopath“ rechtlich nicht einheitlich geschützt. Das bedeutet, dass theoretisch Personen Behandlungen anbieten können, deren Ausbildung sehr unterschiedlich ausfallen kann.
Die Spanne reicht hier von kurzen Wochenendseminaren bis hin zu einer fundierten, mehrjährigen Ausbildung/Studium:
- Vollzeitstudium (oft mit Bachelor- oder Master-Abschluss)
- Berufsbegleitende Ausbildung über meist fünf bis sechs Jahre (häufig für medizinischer Berufe wie Physiotherapeuten oder Ärzte)
- Kompakt- oder Wochenendkurse mit deutlich geringerem Stundenumfang
Dies ist die zweite FAQ-Antwort.

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